Kinderschutz und Partizipation werden in der Mansfeld-Löbbecke-Stiftung gelebt. Schon bei Einzug in ein Wohnangebot der Stiftung erhalten die Kinder und Jugendlichen altersgerecht gestaltete Informationen zu den Möglichkeiten, ihre Wünsche und Beschwerden zum Ausdruck zu bringen. Beim obligatorischen Willkommensbesuch einer ausgebildeten Kinderschutzfachkraft werden diese im persönlichen Gespräch ausführlich erläutert. Und auch die Mitarbeitenden der Stiftung werden bereits während der Einarbeitung und in der Folge kontinuierlich über Rechte und Beteiligungsangebote für die Kinder und Jugendlichen unterrichtet.
Unsere Standards für alle Maßnahmen und Angebote zu Kinderschutz und Partizipation sind in Konzepten niedergeschrieben, die allen Betreuten und Mitarbeitenden als Leitfaden zu folgenden Themen dienen: Gewaltschutz, Kinderschutz, Beteiligung, Sexualpädagogik, Suchtprävention. Aktuell erarbeitet eine Projektgruppe aus Mitarbeitenden und Betreuten zudem ein medienpädagogisches Konzept.
Insgesamt vier Mitarbeitende, zwei Frauen und zwei Männer, verfügen über die Qualifikation als insoweit erfahrene Fachkraft und sind in der Stiftung als Kinderschutzfachkräfte tätig. Sie beraten und unterstützen die Kinder und Jugendlichen aus den Wohnangeboten und stehen auch Mitarbeitenden als Ansprechpartner*innen zur Verfügung. Weitere Beschäftigte mit Zusatzqualifikationen in Sexualpädagogik oder Suchtprävention werden bei Bedarf hinzugezogen.
Begrüßungsmappe und Aushänge informieren die Kinder und Jugendlichen über Beschwerdewege und interne sowie externe Ansprechpartner*innen. Zudem können sie sich jederzeit ans „Offene Ohr“ der Stiftung wenden. Die Beschwerde-Hotline kann kostenlos und rund um die Uhr angerufen werden. Rücksprache und erste Bearbeitung erfolgen innerhalb von 24 Stunden. Auf Wunsch werden die Anliegen vertraulich behandelt, sofern keine akute Gefährdungslage vorliegt.
Die eigenen Zimmer oder Apartments könne die Kinder und Jugendlichen natürlich nach ihren Wünschen gestalten. Doch auch bei Einrichtung und Dekoration von Gemeinschaftsräumen oder Gärten sowie bei der Anschaffung von Spielgeräten ist ihre Meinung gefragt. Weitere Themen, bei den die Betreuten Mitspracherecht haben: Auswahl ihrer Bezugsbetreuer*innen, gemeinsames Essen, Freizeitaktionen, Reiseziele und vieles mehr.
In der Projektwerkstatt Beteiligung des Paritätischen Niedersachsen werden Jugendlichen aus stationären Wohnformen ermutigt und befähigt, für ihre Belange einzustehen und Angebote der Jugendhilfe aktiv mitzugestalten. Dazu werden unter anderem mehrtägige Konferenzen organisiert. Mit dabei: Jugendliche aus der Mansfeld-Löbbecke-Stiftung. Mittelfristig soll ein ständiges Selbstvertretungsgremium etabliert werden.
Schon in den ersten Tagen ihrer dokumentierten Einarbeitung werden neue Kolleg*innen für den Umgang mit persönlichen Grenzen, Privatsphäre und Selbstbestimmung sensibilisiert sowie mit den wichtigsten Standards zu Kinderschutz und Beteiligung vertraut gemacht. Hinzu kommen Pflichtfortbildungen wie „Kinderrechte, Kindeswohlgefährdung und Partizipation“ und das Deeskalationstraining nach dem bewährten PART-Konzept, das alle Mitarbeitenden zu Beginn ihrer Tätigkeit durchlaufen.