Die Mansfeld-Löbbecke-Stiftung von 1833 ist eine rechtsfähige Stiftung des privaten Rechts, überörtlich tätig und politisch und konfessionell neutral. Zweck der Stiftung ist nach der Satzung »vorwiegend die Unterstützung junger Menschen und ihrer Familien«.
Organe der Stiftung sind der Stiftungsvorstand und der Stiftungsrat. Der hauptamtliche Stiftungsvorstand besteht aus mindestens einem, maximal drei gewählten Mitgliedern, die für die Führung der laufenden Geschäfte verantwortlich sind und die Stiftung nach innen und außen vertreten.
Durch eine enge Abstimmung und eine zielführende Zusammenarbeit zwischen Stiftungsrat und Stiftungsvorstand wird die konzeptionelle Weiterentwicklung der Stiftung auf der Basis einer wertschätzenden Kultur und einer soliden wirtschaftlichen Führung gesichert.
